- Ihr Vertragspartner ist der Standortbetreiber Ihrer Region — nicht „KI-Koffer" als Marke
- Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich; ein Vertrag entsteht erst mit einem schriftlichen Angebot, das Sie annehmen
- Im Dienstleistermodell bauen wir die KI-Lösungen in Ihren eigenen Accounts — die Datenhoheit bleibt bei Ihnen
- Wir haften für das, was wir zu verantworten haben — in gesetzlich zulässigem Rahmen
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über Beratungs-, Strategie-, Umsetzungs- und Schulungsleistungen, die im Rahmen des KI-Koffer-Franchise-Netzwerks erbracht werden.
(2) KI-Koffer ist ein Franchise-Netzwerk mit selbständigen Beratungsstandorten. Vertragspartner des Kunden ist ausschliesslich der jeweilige Standortbetreiber der gewählten Region (nachfolgend „Auftragnehmer"), nicht die Marke „KI-Koffer" und nicht der Anbieter dieser Webseite. Welcher Standortbetreiber für welche Region zuständig ist, ergibt sich aus den Standort-Detailseiten und dem Impressum.
(3) Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages, sobald sie dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden und der Kunde ihnen nicht widerspricht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4) Die Leistungen richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (insbesondere Handwerks- und mittelständische Betriebe). Wird ausnahmsweise mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kontrahiert, gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen rund um den Einsatz Künstlicher Intelligenz im Betrieb — insbesondere KI-Strategieberatung, Konzeption und Einrichtung von KI-Werkzeugen (z. B. Telefon-, Chat- und Verwaltungs-Agenten) sowie Schulungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, handelt es sich um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB); der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Subunternehmer, Partner anderer KI-Koffer-Standorte oder Drittanbieter (z. B. für Telefonie-Dienste) einzubinden. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt beim Auftragnehmer.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich.
(2) Darstellungen auf dieser Webseite sind kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot abgibt und der Kunde dieses annimmt (z. B. durch schriftliche oder elektronische Bestätigung) oder der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung erteilt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge bereit und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Erforderliche Konten, Server und Lizenzen bei Drittanbietern werden — soweit dem Dienstleistermodell entsprechend (§ 7) — auf den Kunden angelegt; der Kunde wirkt hieran mit.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassener oder verspäteter Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 5 Preise & Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten kann eine Abrechnung in Teilbeträgen (z. B. nach Projektphasen) vereinbart werden.
(3) Laufende Kosten für Drittanbieter-Dienste (z. B. Server, KI-Schnittstellen) trägt der Kunde unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter (§ 7).
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Leistungszeit & Termine
Termin- und Zeitangaben sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Störungen bei Drittanbietern oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern die Leistungszeit angemessen.
§ 7 Dienstleistermodell, Accounts & Datenhoheit
(1) KI-Koffer arbeitet im Dienstleistermodell: Der Auftragnehmer richtet die KI-Werkzeuge in den eigenen Accounts des Kunden und — soweit erforderlich — auf dessen eigenem Server (VPS) ein. Konten, Infrastruktur und Daten verbleiben im Eigentum bzw. in der Verfügungsgewalt des Kunden.
(2) Der Auftragnehmer betreibt kein Software-Abonnement (SaaS) für den Kunden. Die Daten des Kunden werden nicht über Systeme des Auftragnehmers verarbeitet; der Auftragnehmer ist insoweit kein Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Wird im Einzelfall doch eine Auftragsverarbeitung erforderlich, wird hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
(3) Für die Einrichtung und für vereinbarte Support-Leistungen erhält der Auftragnehmer vom Kunden die notwendigen Zugriffsrechte. Der Kunde kann diese jederzeit widerrufen.
§ 8 Nutzungsrechte & geistiges Eigentum
(1) An den im Rahmen des Auftrags für den Kunden erstellten, individuell zugeschnittenen Arbeitsergebnissen (z. B. Konfigurationen, Konzepte, Dokumentationen) erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die eigenen betrieblichen Zwecke.
(2) An allgemeinem Know-how, Methoden, Vorlagen und wiederverwendbaren Bausteinen behält der Auftragnehmer sämtliche Rechte; er darf diese auch für andere Kunden einsetzen.
(3) Die Marke „KI-Koffer", das Logo und die zugehörigen Gestaltungsmerkmale sind und bleiben Eigentum des Markeninhabers (AI Business Coach, Steve Kovacs). Eine Nutzung durch den Kunden ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 9 KI-spezifische Hinweise
(1) KI-Systeme können trotz sorgfältiger Konfiguration unzutreffende oder unvollständige Ergebnisse liefern. Der Auftragnehmer richtet die Systeme nach dem Stand der Technik ein und sieht — soweit sinnvoll — Prüf- und Eskalationsmechanismen vor.
(2) Der Kunde bleibt für den verantwortungsvollen Einsatz der KI-Werkzeuge in seinem Betrieb verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der für ihn geltenden Vorgaben (u. a. DSGVO und EU-KI-Verordnung / EU-AI-Act). Der Auftragnehmer berät hierzu und zieht in relevanten Fällen einen Datenschutzexperten hinzu.
(3) Eine Gewähr für bestimmte KI-Ausgaben oder für ununterbrochene Verfügbarkeit von Drittanbieter-Diensten wird nicht übernommen.
§ 10 Gewährleistung & Mängel
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht nach dem anerkannten Stand der Technik. Zeigt sich ein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel, wird dieser nach Anzeige durch den Kunden innerhalb angemessener Frist nachgebessert.
(2) Soweit einzelne Leistungen werkvertraglichen Charakter haben, gelten ergänzend die gesetzlichen Mängelrechte. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Abnahme bzw. Kenntnis anzuzeigen.
§ 11 Haftung & Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, soweit der Kunde eine zumutbare Datensicherung unterlassen hat — ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Vorstehende Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
§ 12 Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung.
(2) Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter dieser Webseite gilt die Datenschutzerklärung. Erforderliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer werden im Einzelfall gesondert getroffen (§ 7 Abs. 2).
§ 13 Vertragslaufzeit & Kündigung
(1) Einmalige Projekt- und Beratungsleistungen enden mit ihrer vollständigen Erbringung.
(2) Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Betreuung, Support-Pakete) können von beiden Parteien mit der im Angebot vereinbarten Frist gekündigt werden; ist keine Frist vereinbart, gilt eine Frist von vier Wochen zum Monatsende. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 14 Änderungen dieser AGB
Der Auftragnehmer kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus triftigem Grund (z. B. Gesetzesänderung, geänderte Rechtsprechung) erforderlich ist. Bestehende Verträge richten sich nach den bei Vertragsschluss geltenden AGB.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verträgen mit Standortbetreibern in Österreich oder der Schweiz gilt das Recht des jeweiligen Sitzstaates des Auftragnehmers.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung ist erreichbar unter ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026.